Diplomstudium

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen nur nach Inskription möglich!

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen über PLUS Online ist nur noch nach erfolgter Inskription (durch Bezahlung des ÖH-Beitrages bzw. der Studiengebühren) möglich.

Ziel dieser Regelung ist es, Studierende dazu zu veranlassen, den ÖH-Beitrag (rechtzeitig) einzuzahlen, da im letzten Semester leider viele Studierende dies übersehen haben und dadurch zunächst automatisch exmatrikuliert wurden.

Studienberechtigungsprüfung für Soziologie

Voraussetzungen für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung: Studienberechtigungsgesetz, Studienberechtigungsverordnung

- Vollendung des 22. Lebensjahres. BewerberInnen mit insgesamt mindestens vierjähriger abgeschlossener Berufsausbildung und Weiterbildung können schon ab Vollendung des 20. Lebensjahres zugelassen werden.

- EU-Bürger (im Ablehnungsfall Beschwerdemöglichkeit an die EU-Kommission

- nicht bereits erfolglos zur Studienberechtigungsprüfung für diese Studienrichtung angetreten

- berufliche oder bildungsmäßige Vorerfahrungen: "eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte (erste) Studienrichtung".

STIPENDIUM ?!

Auf den Seiten der Stipstelle findet Ihr wichtige Informationen zum Stipendium.

Häufig gestellte Fragen!

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