STV Soziologie - Deine Studienvertretung in Salzburg

Mögliche Praktikumsstellen für SoziologInnen

Landesinstitut für Volkskunde

Ansprechpartner: Fr. Dr. Kammerhofer

Adresse: Michael-Pacher-Str. 40, 5020 Salzburg

Tel. Nr.: 0662 8042 2350

Homepage: Landesinstitut für Volkskunde

Anforderungen: Grundkenntnisse EDV, Access, Bibliographieren, redaktionelle Mitarbeit, PP-Kenntnisse

Kammer für Arbeiter und Angestellte

Ansprechpartner: Fr. Mag. Böhm (DW 338)

Adresse: Markus-Sittikus Str. 10, 5020 Salzburg

Tel. Nr.: 0662 8687

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen nur nach Inskription möglich!

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen über PLUS Online ist nur noch nach erfolgter Inskription (durch Bezahlung des ÖH-Beitrages bzw. der Studiengebühren) möglich.

Ziel dieser Regelung ist es, Studierende dazu zu veranlassen, den ÖH-Beitrag (rechtzeitig) einzuzahlen, da im letzten Semester leider viele Studierende dies übersehen haben und dadurch zunächst automatisch exmatrikuliert wurden.

Studienplan Soziologie

Im Studienplan Soziologie steht genau drin, wie das Studium abläuft, welche LVs ihr belegen müsst usw.

Anmelden für Lehrveranstaltungen

Für VOs ist die Anmeldung nicht unbedingt notwendig, aber besser trotzdem anmelden.

Wichtig: ÖH-Beitrag muss überwiesen sein, sonst geht gar nichts!!!

Wie melde ich mich an?

1. Auf die Uni-Homepage gehen
2. Am linken Rand unten auf „PLUSONLINE“ gehen
3. Rechts oben beim Schlüssel-Symbol anmelden: User-Name und Passwort wie bei der
Inskriptionsstelle erhalten
4. Im Hauptfeld links unten auf „Studienangebot“ gehen
5. Bei Bachelorstudium auf „Soziologie“ klicken

Wichtige Informationen zur Diplomarbeit/ -prüfung

Diplomarbeit/ Studienabschluss

Themenauswahl

Die Auswahl des Diplomarbeitsthemas obliegt grundsätzlich euch persönlich. Zwar helfen euch die Professoren bei der genaueren Themeneingrenzung, aber ihr solltet zumindest schon ein Überthema im Kopf haben, bevor ihr mit einem Professor oder einer Professorin sprecht.

Studienberechtigungsprüfung für Soziologie

Voraussetzungen für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung: Studienberechtigungsgesetz, Studienberechtigungsverordnung

- Vollendung des 22. Lebensjahres. BewerberInnen mit insgesamt mindestens vierjähriger abgeschlossener Berufsausbildung und Weiterbildung können schon ab Vollendung des 20. Lebensjahres zugelassen werden.

- EU-Bürger (im Ablehnungsfall Beschwerdemöglichkeit an die EU-Kommission

- nicht bereits erfolglos zur Studienberechtigungsprüfung für diese Studienrichtung angetreten

- berufliche oder bildungsmäßige Vorerfahrungen: "eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte (erste) Studienrichtung".

STIPENDIUM ?!

Auf den Seiten der Stipstelle findet Ihr wichtige Informationen zum Stipendium.

Häufig gestellte Fragen!