Studienberechtigungsprüfung für Soziologie
Voraussetzungen für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung: Studienberechtigungsgesetz, Studienberechtigungsverordnung
- Vollendung des 22. Lebensjahres. BewerberInnen mit insgesamt mindestens vierjähriger abgeschlossener Berufsausbildung und Weiterbildung können schon ab Vollendung des 20. Lebensjahres zugelassen werden.
- EU-Bürger (im Ablehnungsfall Beschwerdemöglichkeit an die EU-Kommission
- nicht bereits erfolglos zur Studienberechtigungsprüfung für diese Studienrichtung angetreten
- berufliche oder bildungsmäßige Vorerfahrungen: "eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte (erste) Studienrichtung".
Wenn ich die Bedingung "Vorerfahrung" (vielleicht) nicht erfülle?
Wenn Sie sich für die Studienberechtigungsprüfung anmelden und der Referent befindet, dass Ihre Vorerfahrungen nicht ausreichen, so erhalten Sie Hinweise, wie Sie diese nachholen können. Zum Beispiel besuchen Sie universitäre Lehrveranstaltungen als außerordentlicher Hörer und machen Prüfungen.
Übrigens: als außerordentlicher Hörer können Sie sich ohne Voraussetzungen an einer Universität einschreiben und Veranstaltungen besuchen.
Wo kann ich mich anmelden?
In der Direktion der Universität, Hochschule oder Lehranstalt, an der dieses Studium oder diese Ausbildung möglich ist und an der sie die Prüfungen auch ablegen möchten. Auf Antrag können einzelne Prüfungen auch anderswo abgelegt werden. Über die Zulassung aber entscheidet die Institution, bei der Sie sich angemeldet haben.
Wie schaut die Studienberechtigungsprüfung aus?
Zunächst müssen Sie die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragen. An jeder Fakultät oder Lehranstalt gibt es eine zuständige Person, die entscheidet, ob die Vorbildung ausreicht und eventuell vorschreibt, welche Prüfungen noch gemacht werden müssen, um das gesetzlich vorgesehene Vorwissen nachzuweisen. Der Referent ist daher zunächst die wichtigste Person, mit der es sich empfiehlt, möglichst bald die Situation in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Die Studienberechtigungsprüfung selbst besteht aus 5 Prüfungen, die Sie in beliebiger Reihenfolge und in einem sehr offenen zeitlichen Rahmen ablegen können:
a) ein Deutsch-Aufsatz zu einem allgemeinen Thema, meist aktuell und auf Österreich bezogen. Damit soll die für ein Studium nötige Ausdrucksfähigkeit und Allgemeinbildung nachgewiesen werden.
b) Zwei Pflichtfächer:
Mathematik 1:
Schriftlich und mündlich: Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differenzialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die mündlich Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
Lebende Fremdsprache 2, schriftlich und mündlich
Englisch oder Französisch oder eine andere im Studienplan für die gewählte Studienrichtungvorgesehene lebende Fremdsprache
Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.
c) Zwei Wahlfächer, die in einem fachlichen Bezug zum angestrebten Studium stehen müssen.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Kurse für die häufigsten Fächer gibt es in Salzburg am BFI und an der Salzburger Volkshochschule
Wer prüft? Die Prüfenden sind Lehrende an der betreffenden Institution, also Universitäts-Professoren, Dozenten, Professoren und Lehrbeautragte mit Lehrauftrag seit mindestens 2 Jahren.
Wie ist das mit den Wahlfächern? Die Wahlfächer können Sie selbst vorschlagen. Lassen Sie sich vorher beraten und sprechen Sie vorher auch mit den Lehrenden, die Sie wählen wolen (zwecks Stoffabgrenzung, Terminvereinbarung u.s.w.)!
Und mit den Pflichtfächern? Auch hier können Sie über den Stoff vorher Erkundigungen einholen. Vorbereiten können Sie sich im Selbststudium oder durch Besuch angebotener Vorbereitungskurse, z.B. an der Volkshochschule. Manche Lehranstalten bieten auch eigene Lehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung an.
Beratung: Je mehr Sie über Prüfungen und Begleitumstände wissen, desto besser können Sie sich auf die Prüfung einstellen. Bei der Salzburger Volkshochschule, beim BFI und bei BiBer gibt es Kollegen mit langjähriger praktischer Erfahrung in diesem Bereich.
