AdministratorIn - 27. September 2009
Voraussetzungen für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung: Studienberechtigungsgesetz, Studienberechtigungsverordnung
- Vollendung des 22. Lebensjahres. BewerberInnen mit insgesamt mindestens vierjähriger abgeschlossener Berufsausbildung und Weiterbildung können schon ab Vollendung des 20. Lebensjahres zugelassen werden.
- EU-Bürger (im Ablehnungsfall Beschwerdemöglichkeit an die EU-Kommission
- nicht bereits erfolglos zur Studienberechtigungsprüfung für diese Studienrichtung angetreten
- berufliche oder bildungsmäßige Vorerfahrungen: "eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte (erste) Studienrichtung".